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Juli 2012

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Nun kommt offenbar doch noch der Sommer.. EM vorbei, kombiniert mit Olympia. Die Terminierungen der Gerichte lassen da Vorlieben und entsprechende Urlaubsplanungen erkennen bzw. zumindest vermuten. Allen Mandanten, die das noch vor sich haben, wünsche ich einen erholsamen Urlaub ! Wir hier arbeiten durch – stehen also erforderlichenfalls zur Verfügung !

— Georg Garbrecht

Juli 2012

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Nunmehr verstärkt Frau Spengler das Vorzimmerteam, das wie gewohnt in den Händen von Frau Moerschen den papierenen Ansturm beherrschen soll, will und kann.

Frau Hufschmidt, unsere Auszubildende, hat die Prüfung bestanden und strebt zu anderen Ufern, wofür wir Ihr Glück und Erfolg wünschen !

— Georg Garbrecht

Juli 2012

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Gestern war in NW der sog. Blitz-Marathon. Sogar vor der Tür meiner Kanzlei wurde geblitzt. Ich hätte mich aufstellen können und gleich Vollmachten ausreichen können.

Eine andere Frage ist Ers, ob auf Dauer der Appell an den Bürger, Standorte zu melden eine gute Entwicklung ist. Das Ganze grenzt an Populismus und Abschnittsbevoll-mächtigtenattitüden. Die Polizei weiss hinreichend genau, wo geblitzt werden muss. Wir werden sehen, was die Wutbürger als nächstes melden sollen. Dies ist nur scheinbar eine gute Sache. Vielmehr werden uns diese Entwicklungen noch grosse gesellschaftliche Probleme machen. Bis dahin arbeite ich die Verkehrsverstösse ab, die es ja immer noch reichlich gegeben hat…..

— Georg Garbrecht

Juni 2012

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Hier noch die Pressemitteilung zu dem Thema Verhaftung eines Verteidigers. Dort ist der Sachverhalt geschildert und eine zutreffende rechtliche Würdigung. Dies ist kein esoterisches Anwaltsthema, sondern es betrifft Ihre angemessene Verteidigung !!

Pressemitteilung der Strafverteidigervereinigungen
zur Verhaftung eines Strafverteidigers im Gerichtssaal

Berlin, 27.06.2012

Am 19.06.2012 wurde der Strafverteidiger Rechtsanwalt R. in einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Verhandlungspause vor dem Landgericht Münster im Gerichtssaal vor laufender Kamera von der Staatsanwaltschaft mit de Worten: »Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte die Robe aus.« vorläufig festgenommen und in Handschellen aus dem Saal geführt. Die Videoaufnahmen der so inszenierten »Saalverhaftung« sind im Internet für jedermann zugänglich.

Grund der Festnahme war, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der Angaben eines Zeugen den dringenden Verdacht begründet sah, Rechtsanwalt R. habe versucht, diesen Zeugen durch Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 50.000,- € zu einer unwahren Aussage zugunsten seines Mandanten zu »bestechen«. Rechtsanwalt R. bestreitet dies. Nachdem am Nachmittag des 19.06.2012 zunächst ein Haftbefehl gestützt auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gegen Rechtsanwalt R. erging, wurde er am Freitag den 22.06.2012 wieder aus der Untersuchungshaft entlassen und der Haftbefehl inzwischen wieder aufgehoben.

Am Morgen vor der Verhandlung wurden die Bielefelder Nachrichten, die BILD und der WDR durch einen anonymen Anrufer darüber informiert, dass am Landgericht Münster am gleichen Vormittag etwas Spektakuläres geschehen werde. Die Identität des Anrufers und die Quelle seines Wissens konnte bislang nicht ermittelt werden. Allerdings liegt es nahe, dass die Informationen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft Münster kamen. Denn der Zeuge, der beeinflusst werden sollte, hatte sich direkt an die Staatsanwaltschaft Münster und nicht an die Polizei gewandt und die Entschließung, eine Festnahme durchzuführen, lag alleine bei der Staatsanwaltschaft.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Münster in diesem Fall ist skandalös und rechtsmissbräuchlich, denn sie verletzt in eklatanter Form die für Rechtsanwalt R. streitende Unschuldsvermutung. Die Festnahme in einer eigens dafür beantragten Unterbrechung der Gerichtsverhandlung vor den Augen aller Anwesenden und der anwesenden Presse erweckt den Eindruck einer mediengerechten Inszenierung. Ein sachlicher Grund für die Festnahme in dieser Form ist nicht erkennbar. Da Fluchtgefahr nicht bestand, wäre es ein leichtes gewesen, Rechtsanwalt R. vor oder nach der Verhandlung ohne großes Aufsehen im Gerichtsgebäude festzunehmen. Wenn dies dennoch im Gerichtssaal unter den Augen der Öffentlichkeit und der Presse geschah, ist nur so zu erklären, dass den verantwortlichen Staatsanwälten darum ging größtmögliche öffentliche Wirkung zu erzielen. Dabei ist die Staatsanwaltschaft nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren gehalten, alles zu vermeiden, »was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingten Bloßstellung des Beschuldigten führen kann.« (RiStBV Nr. 4a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten).

Diese Art publicityträchtiger staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit ist schon im Fall Zumwinkel kritisiert worden. Diese Art der medialen Exekution verletzt die Unschuldsvermutung und das Gebot der Verhältnismäßigkeit in unerträglicher Form.

Die Strafverteidigervereinigungen fordern daher die Ablösung des verantwortlichen Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft. Ursache und Hintergrund des »Presselecks« sind lückenlos aufzuklären.

Jasper von Schlieffen – Geschäftsführer – Strafverteidigervereinigungen
Organisationsbüro
Mommsenstr. 45 | 10629 Berlin
tel.: +49 – (0)30 – 310 182 18
fax: +49 – (0)30 – 310 182 19
E-Mail: organisation@strafverteidigervereinigungen.org
Online: www.strafverteidigervereinigungen.org

— Georg Garbrecht

Juni 2012

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Ein Kollege wird im Gerichtssaal verhaftet und mit Handschellen abgeführt. Wie im Fall Zumwinkel war Presse, Funk und Fernsehen rechtzeitig zur Stelle. Was immer dahinter steckt, die Verteidigung ist ein hohes Gut unseres Rechtsstaates und keinesfalls Gegenstand von würdelosen Erniedrigungen.

— Georg Garbrecht

Juni 2012

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Die Kanzlei wird nunmehr in Zukunft als Einzelkanzlei weitergeführt !

Der Kollege Meurers ist im verdienten Ruhestand.

…zwischendurch wurde woanders geblogt…

— Georg Garbrecht

Januar 2011

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Ich hoffe, dass sie alle einen guten Start in das neue Jahr gefunden haben und das Jahr 2011 insbesondere den stetigen Aufschwung zeigen wird, der überall prognostiziert wird. Sollte es denn so kommen, so bleibt allerdings noch zu wünschen, dass ein solcher Aufschwung auch bei allen ankommt. Aus meiner Praxis heraus muss leider vermutet werden, dass ein solcher Aufschwung wohl allenfalls bis in das untere mittlere Spektrum wirksam werden wird, den Rest der Gesellschaft nicht erreicht und die Gräben infolgedessen vertieft.

Andererseits ist, wenn eine gewisse persönliche Wehleidigkeit erlaubt ist, allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die (durch den Gesetzgeber zu regelnden)Honorare der Rechtsanwälte seit 1994 nicht mehr angehoben wurden. Dies bleibt definitiv eine wichtige Forderung an die Gesetzgebung in dieser Wahlperiode.

Eine wichtige Forderung an den Gesetzgeber wäre auch, die absurden Massenabmahnverfahren teilweise zu unterbinden, insbesondere aber in ihren Folgen zu begrenzen. Es bleibt vollkommen unnachvollziehbar, warum das Fahren durch die Innenstadt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit signifikant geringere finanzielle Konsequenzen haben soll als der illegale Download eines Musikstücks. Noch dazu wird das ganze von Kollegen in beschämender Weise zum Zwecke des – wohl sehr auskömmlichen – Broterwerbs missbraucht. Gleichzeitig muss aber auch gesagt werden, dass ein Fernsehreporter auf einem Privatsender in dieser Woche doch reichlich daneben lag, indem er den Mandanten insoweit in der Kostenfalle erwähnte, als dieser entweder an den abmahnenden Anwalt zahlen muss oder einen eigenen Anwalt. Da werden dann allerdings zwei einigermaßen unterschiedlich agierende Handelnde über einen Kamm geschoren. Unabhängig davon zeigt aber auch dies, dass der Gesetzgeber aufgerufen ist hier einzugreifen.

Beste Grüße

Georg Garbrecht

— Georg Garbrecht

August 2011

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Unser Kanzleismart ist unterwegs !

— Georg Garbrecht