
Wechselkennzeichen – eine Posse
In Deutschland ist es seit dem 1.7.2012 möglich, zwei Autos mit sog. Wechselkennzeichen zu betreiben – theoretisch.
Nur zur Illustration folgendes vorweg: in der Schweiz und in Österreich kann man seit Jahrzehnten 2 Autos mit dem selben Kennzeichen betreiben, Versicherung und Steuer werden aus dem jeweils teureren Fahrzeug entnommen.
In Deutschland haben Bundestag und Bundesrat die entsprechende Gesetzgebung hierzu im Dezember 2011 beschlossen. Die Versicherer haben sodann bis zum heutigen Tage praktisch keine Tarife veröffentlicht bzw. angeboten. Der Finanzminister beharrt auf dem Standpunkt das Steuer für beide Fahrzeuge zu bezahlen sein. Damit nicht genug. Neben den Kennzeichen, die auch noch besondere Kennungen erhalten müssen auch noch besondere Marken auf den Fahrzeugen aufgebracht werden, um deren Zugehörigkeit zum Wechselkennzeichen zu dokumentieren. Wie ich von einer Zulassungsstelle hörte müssen ferner aufeinanderfolgende Kennzeichen verwandt werden, die seit längerer Zeit nicht mehr in Betrieb sind, was die Zulassungsstellen vor weitere Herausforderungen stellt. Insgesamt ist die Verwaltungsvorschrift, die hierzu erlassen worden ist, ungemein komplex.
Im Ergebnis bedeutet all dies nichts anderes, als dass die Verwaltung bzw. die Arbeitsebene sowie die Versicherer Hand in Hand den gesetzgeberischen Willen konterkariert, weil die Regelung nicht gewollt wird. Nun mag das Wechselkennzeichen kein wichtiges Thema sein und man mag darin sogar eine ungerechtfertigte Privilegierung von Inhabern mehr Kraftfahrzeuge sehen. Aber auch Betrachter die dies so sehen müssen sich Sorgen darüber machen, dass hier die Indianer den erklärten Willen der Häuptlinge auf den Kopf stellen. Aktuell macht der italienische Ministerpräsident Monti Bemerkungen die letztlich in die gleiche Richtung weisen, nämlich die mindestens teilweise Abkoppelung der Arbeitsebene vom Willen des Parlaments. Wenn dies ein Trend ist, dann ist dieser außerordentlich Besorgnis erregend.
— Georg Garbrecht