
Gegenstand der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen sind Begrenzungen der Maklerhonorare und natürlich beschweren sich die Makler, denn der aktuelle Stand der Gespräche lässt in der Tat gravierende Einschnitte in den Bestand der Maklervergütungen erwarten. Allerdings ist es wohl durchaus auch angemessen, diesen Bestand kritisch zu betrachten.
So kann etwa gesagt werden, dass noch vor 20 Jahren eine einfache (also nur bei der einen oder anderen Seite)Maklerhonorierung der Regelfall im Bereich der Immobilienverkäufe war. Zudem war die Rolle der Makler bei der Mietersuche auch eine eher geringe.
Letzteres hat sich stark geändert, ohne dass dem eine wirkliche Verbesserung der Situation der Vermieter entnommen werden könnte. Noch gravierender ist der nur noch als unerträglich zu bezeichnende Zustand, in dem Makler bei Immobilientransaktionen sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer kassieren. Man muss kein Rechtsanwalt sein um hier auf den Begriff Interessenkollision zu kommen.
Vor diesem Hintergrund sind die Beschwerden der Makler über die Pläne ein Stück weit selbstverschuldet insofern, als man es hat geschehen lassen, das eigene Abrechnungsverhalten ausufern zu lassen. Insoweit halte ich es für grundsätzlich richtig, dem einen Riegel vorzuschieben, auch wenn dieser natürlich maßvoll sein muss, also lediglich den gegebenen Auswüchsen Rechnung trägt. Der Umstand, dass es populär ist, bei den Maklern zu kürzen, darf insoweit keine Rolle spielen.