Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe mich entschlossen, meine Kanzlei zu schließen.
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe mich entschlossen, meine Kanzlei zu schließen.
Liebe Leserinnen und Leser,
Der Bußgeldkatalog bleibt uns als Thema erhalten und daher sei hier kurz auf den aktuellen Status hingewiesen.
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich komme zurück auf meinen Blog vom 2. März und muss diesen aus wichtigem Grund ergänzen: ich hatte dort über die Verschärfung bei einem Geschwindigkeitsverstoßes innerorts ab 21 km (nach Toleranz) hingewiesen, nämlich dass nunmehr dort ein Fahrverbot fällig ist. In der Behandlung im Bundesrat ist dann noch eine weitere Verschärfung hinzugetreten, nämlich dass bereits bei Verstößen ab 16 km innerorts (nach Toleranz) oder mehr bereits 1 Punkt in Flensburg fällig ist. Das bedeutet, dass die alte (Daumen)Regel, dass unter einem Nettoverstoß von 21 km nichts passieren kann außer einem überschaubaren Bußgeld ab sofort nicht mehr uneingeschränkt gilt.
Gestatten Sie mir ein Wort zu einem Thema, das sich in der Presse findet, nämlich die Frage der sogenannten Systemrelevanz bestimmter Berufe, hier konkret dem des Rechtsanwalts. Ich möchte nachhaltig dafür plädieren, dass dies so ist und daher sich die Bundesrechtsanwaltskammer zurecht an die Bundeskanzlerin diesbezüglich bejahend gewandt hat.
Liebe Leser/innen,
ich möchte mit Blick auf die seit heute geltenden Massnahmen meine anwaltliche Tätigkeit wie folgt aktualisieren bzw. dem anpassen:
1. Die Kanzlei bleibt geöffnet.
2. Wir reduzieren die Präsenzzeiten im allseitigen Interesse und bemühen uns Kontakte zu reduzieren insoweit, dass diese aus medizinischer Sicht möglichst vermieden werden und in juristischer Sicht auf die absolut nötigen Besprechungen und Termine beschränkt werden. Sonst wird telefoniert oder geskypt.
….
Liebe Mandantinnen und Mandanten, verehrte Rechtssuchende,
nachdem die Behörden immer stärker zu Kontakteinschränkungen aller Art neigen(keine Grossveranstaltungen etc.) wächst natürlich auch der Druck hinsichtlich kleinerer Veranstaltungen bzw. Einheiten und Kontakten aller Art. Die Kanzlei hier bleibt geöffnet, aber es dürfte im allseitigen Interesse liegen, Kontakte in jedem Einzelfall auf Ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Das bedeutet, dass wir hier darauf achten werden, ob statt eines persönlichen Termins auch andere Optionen in Betracht kommen (zu denken ist an Telefonate, Skype, Facetime etc.), die – jedenfalls vorübergehend – auch genügen (könnten), ohne Ihre Interessenvertretung zu vernachlässigen.
In der zum 1.2.2020 in Kraft getretenen Novelle der Strassenverkehrsordnung bzw. des Bussgeldkataloges ist eine relevante Verschärfung medial ein wenig untergegangen: nun gibt es bereits bei einem Verstoss von 21 km Innerorts ein Fahrverbot !
Die Kanzlei bleibt von Weiberfastnacht bis einschliesslich Rosenmontag aus offensichtlichen Gründen geschlossen. Den Pappnasen wünsche ich eine schöne Session, den Nichtkarnevalisten einen schönen Urlaub oder Ausdauer, es geht vorbei ! Allen gemeinsam, Alaaf zosamme !