Prozessführung: Kernstück der anwaltlichen Tätigkeit
Meine Arbeit für Sie ist natürlich die Prozessführung, gewissermaßen das Kernstück der anwaltlichen Tätigkeit. Bevor ich jedoch darauf komme, muss auch an dieser Stelle wiederholt werden, dass der gute Anwalt alles tun muss und sollte, um Prozesse zu vermeiden oder jedenfalls deren Kosten zu reduzieren. Das ist nicht immer einfach, weil vielfach von Parteien auf Klageverfahren gedrängt wird und auch weil die Kostentragung im vorgerichtlichen Bereich manchmal ein Problem ist. Dies ist jeweils zu besprechen, aber in der Tat ein nicht zu verkennendes Problem.
Prozess bedeutet im Zivilrecht Mahnverfahren bzw. Klageverfahren bis hin zu den familiengerichtlichen Verfahren mit den dort zu stellenden Anträgen. Hinzu kommen sozial- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, die sich in aller Regel mit Tun oder Unterlassen von Behörden beschäftigen und schließlich kommt der Bereich des Strafrechts hinzu, wenn Ihnen also eine Straftat zum Vorwurf gemacht wird. Insbesondere im Verkehrsbereich spielen dann noch die Ordnungswidrigkeitenverfahren bei den Amtsgerichten eine wichtige Rolle.
Viele Klagev- bzw. gerichtliche Verfahren lassen sich nicht verhindern, insbesondere etwa im soeben genannten Bereich des Strafrechts. Im Zivilrecht hingegen ist dies sehr wohl vielfach möglich und mein professionelles Bemühen ist es, solche Möglichkeiten unter allen Umständen auszuloten und gegebenenfalls dann entsprechend zu verfahren.