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Verkehrsunfall im Ausland

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass bei einem Verkehrsunfall im Ausland mit einem ausländischen Fahrzeug (im Ausland versichert) sehr wohl die Möglichkeit besteht, dieses an Ihrem Wohnsitz hier in Deutschland zu verklagen.

Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen können durchaus komplex sein, denn es wird zumeist das Recht des Unfallortes gelten. Handelt sich dabei um ein EU-Land, kann man wie gesagt hier Klagen auch wenn solche Verfahren teuer werden, weil sich das hiesige Gericht die Expertise aus dem ausländischen Recht zumeist über entsprechende Gutachten und viele Übersetzungen verschaffen muss. Aber all dies ergibt durchaus Hebel, die man dem ausländischen Versicherer gegenüber bereits im Vorfeld vortragen kann, sei es direkt oder über einen Regulierer, wenn er den, was eigentlich vorgeschrieben ist, hier im Inland hat. Daher kann gesagt werden, dass auch ohne Rechtsschutzversicherung hier Optionen bestehen. Alles andere ist natürlich eine Frage des Einzelfalles und würde den Rahmen dieses Blogs sprengen. Also auch in diesen zunächst hoffnungslosen Fällen nicht verzagen und den Anwalt fragen!



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