In meiner Beratungspraxis fällt mir immer wieder einmal auf, dass Sparsamkeit hinsichtlich von Anwaltskosten gefährlich sein kann. Es kommt immer wieder vor, dass zu irgendeinem Zeitpunkt dann Mandanten beim Anwalt erscheinen mit einem Bündel von Unterlagen, die sie bis dahin alleine bearbeitet haben.
Ich rede dabei nicht von den ebenfalls häufig vorkommenden Konvoluten mit versäumten Fristen hinsichtlich diverser Zustellungen mit gelben Umschlägen. Ich rede vielmehr davon, dass Mandanten sich in einem Verfahren, sei es als Beklagte, teilweise auch als derjenige der Ansprüche geltend macht, selber vertreten und wenn sie dann irgendwann merken, dass die Dinge möglicherweise nicht zum Besten stehen oder jedenfalls unübersichtlich sind, erscheinen sie dann doch.
Ohne den Besserwisser spielen zu wollen und bei allem Verständnis dafür, dass man nicht ohne Not Geld für den eigenen Anwalt ausgeben will, sollte man sich generell den richtigen Zeitpunkt aussuchen, um eigene Risiken zu bewerten. Damit meine ich, dass es sehr viel schlauer ist frühzeitig bei einem Anwalt zu erscheinen und Dinge vorprüfen zu lassen. Die meisten Kollegen und auch ich werden solche Vorprüfungen entweder kostenlos machen oder von Anfang an sehr klar sagen was dies(die Vorprüfung) kostet. Dies ist aber alle Mal sinnvoller als erst dann zukommen, wenn die Sache nicht mehr zu retten ist. Dabei ist vor allem zu beobachten, dass viele Mandanten den Unterschied zwischen dem was sie an Tatsachen sicher wissen zu dem, was sie auch beweisen können (“ ich habe Zeugen!“) nicht recht nachvollziehen können. Eine zivilprozessuale Kernfrage, die in der Tat in den meisten schwierigeren Verfahren eine große, meist auch entscheidende, Rolle spielt.
Ich kann daher nur davor warnen, namentlich gerichtliche Verfahren alleine zu führen. Man sollte sich daher und idealerweise möglichst frühzeitig Rat holen. Ich rate Mandanten in solchen (Vorprüfungs)Fällen durchaus auch meine Dienste nicht in Anspruch zu nehmen, wenn absehbar ist, dass der Fall nicht gewinnbar ist und deswegen zum Beispiel auch mangels Erfolgsaussichten keine Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, wenn deren Voraussetzungen im übrigen vorliegen sollten. All dies zeigt, dass eine frühzeitige Vorprüfung sehr viel sinnvoller ist als das dringliche Erscheinen beim Anwalt, wenn dieses unangenehme Gefühl hochkommt, dass die Sache schief gehen könnte.
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