Die Zustellung von Schreiben zwischen privaten Parteien, also Privatleuten und/oder Unternehmen stellt im Beratungsgespräch immer wieder ein Problem dar, das von irritierten oder gar staunenden Mandanten nur schwer verstanden wird.
Es geht dabei darum, dass Mandanten durchaus verständlicherweise voller Stolz einen Beleg über die Versendung eines Schreibens mit Einschreiben oder gar mit Einschreiben und Rückschein vorlegen und der festen Auffassung sind, dass sie alles richtig gemacht haben.
Leider ist dies aber nicht immer so: zunächst muss bedacht werden, dass ein Einschreiben mit Rückschein vom Empfänger zurückgewiesen werden kann. Insoweit sollte man in dem Zusammenhang sehr genau überlegen, ob dieses Risiko den finanziellen Mehraufwand rechtfertigt.
Beim Einwurf – Einschreiben beweist der Beleg den man erhält zumeist nur, dass man einer bestimmten Partei einen Brief geschickt hat. Welcher Brief das ist, ist dadurch nicht bewiesen. Es kann also auch durchaus so sein, dass der Brief den Sportteil der heutigen Tageszeitung enthält oder die letzte Rechnung vom Metzger.
Dies muss man bedenken und es ist daher wichtig, dass man in den Fällen, in denen der Empfänger in der Nähe ist, idealerweise mit einem Brief dorthin bringt und in den vorhandenen Briefkasten einlegt. Man sollte begleitet sein von einem Zeugen, der nicht nur den Einwurf sieht und bezeugen kann, sondern der vorab (also vor endgültigen Verschließen des Briefes) auch gesehen hat, welche(s) Schreiben sich in dem Brief befindet/n. Damit hat man den Zeugen als Beweis für den Inhalt und den Einwurf des Schreibens.
Naturgemäß geht dies bei entfernter befindlichen Empfängern nicht und man kommt dann nicht umhin, zunächst einmal per Einwurfeinschreiben zu versenden. Wenn es nur um den Brief bzw. die darin enthaltene Erklärung geht, sollte man diesen dann aber auch nochmals per ordentlicher Post (also nicht per Einschreiben) und parallel dazu wenn möglich auch per Telefax (das setzt natürlich das Vorhandensein einer bekannten Faxnummer voraus) versenden. Wichtig ist, dass man dies ordentlich vermerkt bzw. überhaupt eine Kopie seines eigenen Briefes in seine Unterlagen legt. Es überrascht immer wieder, wie viele Menschen Briefe versenden, ohne eine Kopie zu behalten. All dies klingt formalistisch, aber bei Anwälten erscheinen immer diejenigen, die aufgrund von Unklarheiten bei der Zustellung von Erklärungen wie Kündigungen rechtliche Schwierigkeiten haben, weil die Gegenseite behauptet den Brief nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben und dann eben die Frage der Versendung der Erklärung dramatisch an Bedeutung gewinnt.
Es ist völlig klar, dass in den meisten Fällen die Zustellung von Erklärungen unproblematisch funktioniert und die damit im Zusammenhang stehenden Dinge damit ihre Erledigung finden. Gleichwohl sollte jeder bei Versendung sorgfältig darüber nachdenken, auch wenn es ein wenig Aufwand bedeutet.
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