Eine Vielzahl von Fällen aus dem Bereich des Strafrechts, genauer gesagt der Verkehrsunfallflucht gibt mir Veranlassung warnend darauf hinzuweisen, dass dieser Tatbestand sehr gefährlich ist und in der Praxis zumeist unterschätzt wird.
Der Tatbestand ist deshalb gefährlich, weil er unter bestimmten Bedingungen zwingend den Führerscheinentzug für sechs Monate anordnet (zusätzlich zu einer Geldstrafe). Die Rechtsprechung hat auf diese schwere und zwingende Folge insofern reagiert, als es eine Art (Wert-)Untergrenze gibt, wo unter Umständen darauf geschlossen werden kann, dass der Unfall nicht bemerkt wurde und infolgedessen die schwere Rechtsfolge nicht verhängt wird (vereinfacht formuliert). Diese Untergrenze liegt bei Reparaturkosten um die 1500 €(zur Beseitigung des entstandenen Schadens), wie jüngst einige Gerichte geurteilt haben (zuvor lag die Grenze bei 1300 €).
Dies gilt insbesondere in diesen klassischen Parkplatzfällen, in denen man zurück setzt und eine kleine Berührung erst gar nicht bemerkt. Ob dies so war ist keineswegs sicher und hängt in hohem Maße von Zeugen ab, denn das Verfahren kann hier nur in Gang kommen, wenn es Zeugen gibt, die die Kollision bemerkt haben oder bemerkt haben wollen.
Anlass der Anmerkungen hier ist allerdings, dass vielfach Beteiligte aussteigen, weil sie sehr wohl etwas bemerkt haben(oder meinen etwas bemerkt zu haben) und dann entweder nichts finden (bzw. meinen nichts gefunden zu haben) oder die sich dann eben doch entschließen wegzufahren. Das ist die gefährlichste Situation, denn erneut kommt das Verfahren ja nur in Gang durch Zeugen und wenn der Zeuge bestätigt, dass der Fahrer/Beifahrer ausgestiegen ist, dann wird es eng.
Deshalb sollte generell – jedenfalls immer dann wenn man etwas bemerkt hat – das Wegfahren vermieden werden und die Feststellungen(mit dem Gegner bzw. ggf. der Polizei)ermöglicht werden. Im Zweifel handelt es sich um einen marginalen Schaden, der durch die Haftpflichtversicherung vergütet wird und der gegebenenfalls sogar selber getragen werden kann, um eine Höherstufung im Bereich des Schadensfreiheitsrabattes zu vermeiden.
Das ist alle Mal besser, als sich in den Unabwägbarkeiten eines Strafverfahrens wiederzufinden.
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