Viele Mandantinnen und Mandanten fragen immer wieder, ob während der laufenden Trennung mit dem
(Ex-)Partner gesprochen werden soll.
Das ist unbedingt zu empfehlen, gerade wenn es um Kinder geht. Das in der Regel gemeinsame Sorgerecht dauert auch in der Zukunft zumeist an(die Übertragung auf einen Partner ist eine hohe Hürde), sodass es im allseitigen Interesse liegt, vor allem aber im Interesse der Kinder, dass die Eltern sprechen (können).
Man sollte die Kraft haben, den Streit (um Unterhalt, Umgangsrecht, Hausrat, Zugewinn etc) von dem zu trennen, was dauerhaft bleibt, nämlich Kinder und das Sorgerecht. Es geht also um eine selektive Streitkultur, die bei erfolgreicher Implementierung beiden Eheleuten zur Ehre gereicht und mittel- und langfristig allen Beteiligten gut tut, auch wenn das zunächst schwer vorstellbar erscheint und daran auch kein Interesse besteht oder behauptet wird, dass dies so sei.
Alles was ohne Zuhilfenahme von Anwälten, Behörden(Jugendamt) und letztlich Familiengerichten geklärt werden kann ist bei Angemessenheit des gefundenen Ergebnisses eine gute Lösung. Natürlich müssen sich beide darin wieder finden, es sich also nicht um ein einseitiges Diktat halten. Das ist nicht einfach, aber es kommt – trotz Wunden aus einer Trennung – jedenfalls einmal auf einen Versuch an.
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