In letzter Zeit häufen sich nur nur in Deutschland, sondern auch insgesamt in Europa(namentlich Italien, wie Presseberichten zu entnehmen war) die Attacken gegen Radarmessanlagen, also salopp Geschwindigkeitsblitzer.
Nun mag man das als Protest gegen solche Messungen irgendwie gefühlt gut finden, aber die Risiken und Folgen solchen Tuns sind vermutlich viel grösser, als manche solcher Täter vermuten. Das OLG Hamm hatte jüngst, vor wenigen Tagen, einen solchen Fall zu entscheiden. Der – offensichtlich dingfest gemachte(sonst wäre es ja nicht zum Verfahren gekommen) – Täter brachte einen solchen Blitzer(vermutlich eine der neuerdings so beliebten grossen Kisten der Behörden)durch einen Tritt zu Fall und verhinderte so etwa für eine Stunde, dass das Gerät bedingungsgemäss funktionieren konnte. Ein Schaden am Gerät selber trat durch den Tritt nicht ein!
Zur Anwendung kam eine nicht so häufig vorkommende Regelung des Strafgesetzbuches, § 316b StGB. Danach wird bestraft , wer den Betrieb einer Anlage die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, dadurch verhindert oder stört, dass er diese zerstört, beschädigt, verändert oder unbrauchbar macht. Natürlich ist zunächst ein Blitzer eine solche Anlage. All diese zuletzt genannten Kriterien hinsichtlich der Art der Begehung der Tat sind dem Wortsinne nach nicht gegeben gewesen, da die Anlage völlig ok, nur umgefallen, war. Den Gerichten in diesem Fall bis hin zum OLG Hamm war der Umstand, dass das Gerät nicht unbrauchbar war, nicht so wichtig. Vielmehr sei massgeblich, dass die Anlage ausser Betrieb gesetzt wurde, da der Betrieb durch das Umtreten gezielt verhindert wurde.
Es gab daher in diesem Fall eine Geldstrafe. Gleichwohl zeigt der Fall, dass scheinbare kleinere Protestmassnahmen relevante Folgen haben können und daher diese nicht ignoriert werden sollten.
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