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Weihnachten und Jahresende bzw. Verjährung

Liebe Mandantinnen und Mandanten,
liebe Leserinnen und Leser,

Das Jahresende gibt regelmäßig Veranlassung sowohl in Besinnlichkeit als auch in den Arbeitsmodus zu verfallen.

Daher in der richtigen Reihenfolge dazu an dieser Stelle folgendes:

Zunächst wünsche ich Ihnen allen eine angenehme Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest bzw. ein schönes Ende des Jahres und einen guten Start in das neue Jahr 2019 und viel Erfolg hierfür. Denjenigen, die zum Jahresende verreisen, wünsche ich eine erholsame und gesunde Reise und eine wohlbehaltene Rückkehr.

All dies führt allerdings zurück zu den praktischen Dingen des Lebens. Zum einen darf ich darauf hinweisen, dass die Kanzlei vom 21. Dezember 2018 bis zum 2. Januar 2019 geschlossen sein wird. In dringenden Fällen bin ich wie gewohnt per E-Mail oder Mobiltelefon erreichbar.

Der eigentliche Grund dieses Hinweises ist allerdings – wie immer zum Jahresende – der drohende Eintritt der Verjährung von Ansprüchen zum Ende des Jahres. Jedenfalls einmal bezogen auf die hier in Deutschland in vielen Feldern gängige Regelverjährung des Bürgerlichen Gesetzbuches von drei Jahren bedeutet dies, dass Ansprüche aus dem Kalenderjahr 2015 zum 31.12.2018 zu verjähren drohen. Hier ist daher Handlungsbedarf in Gestalt einer Sichtung der eigenen Unterlagen bzw. Forderungsbestände gegeben und noch kurzfristig zu entscheiden, was zu tun ist oder getan werden kann, um die Verjährung zu unterbrechen. In Betracht kommen natürlich die Beantragung eines Mahnbescheides oder die Einreichung einer Klage, aber es kann auch in Betracht kommen, mit dem (vermeintlichen) Schuldner noch über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung jedenfalls bis zum Ende des kommenden Jahres oder ähnlich zu sprechen. Letzteres kommt durchaus im eher professionellen Umfeld (zu denken ist zum Beispiel an Versicherungen) häufig in Betracht, nicht zuletzt auch wegen der Kostengünstigkeit, da Gerichtskosten nicht eingezahlt werden müssen. Bitte achten Sie daher darauf und melden Sie sich noch bei uns, wenn Sie hier Fragen haben oder den Handlungsbedarf bereits unmittelbar erkennen. Das ist auch der Grund, warum ich mich bereits so frühzeitig mit den jahreszeitlichen Wünschen bei Ihnen auf diesem Wege melde!



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