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Reiserecht - Stornierung einer Flugreise

Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt auf, dass die Rechtsprechung im Reiserecht keineswegs ausschließlich in einer Entwicklung zugunsten der Reisenden begriffen ist.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um eine Buchung bei der Lufthansa für einen Flug in die USA, wobei der Flug etwa ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Flugtermin gebucht worden war. Rechtlich ging es darum, ob der Ausschluss der Kündigung (Stornierung) in den Bedingungen der Lufthansa in Ordnung ist oder nicht, was der Bundesgerichtshof bejaht hat. Hintergrund der Kündigung war ein Krankheitsfall. Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick auf die Flugreise auch akzeptiert, dass lediglich die nicht verbrauchten Steuern zu erstatten sind und nicht noch weitere Elemente wie etwa ersparte Aufwendungen im Bereich der Arbeitskraft von Mitarbeitern der Fluggesellschaft. In Anbetracht der offenbar schwierigen Ermittelbarkeit eines Wertes solcher Aufwendungen(so das Gericht) hat der Bundesgerichtshof dies nicht akzeptiert und im Übrigen auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Versicherung insofern verwiesen.

Die Entscheidung zeigt daher die praktischen Risiken einer preislich sehr attraktiven und eben früh gebuchten Flugreise. Es ist daher in der Tat ratsam, jedenfalls in dem Fall über eine Reiserücktrittsversicherung nachzudenken und dies jeweils umso mehr, desto weiter die Reise in der Zukunft liegt.



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