Es gibt nichts was es nicht gibt, also kann man auch über Hunde im Büro streiten.
In einer Eilentscheidung im Streit zwischen zwei gemeinsam tätigen Dienstleistern musste das AG München entscheiden, ob der Rauhhaardackel eines der beiden mit ins Büro darf. Das Ergebnis war ablehnender Natur, aber zunächst und vor allem wegen fehlender Eilbedürftigkeit.
Letzteres ist ein häufiges Problem von vielen Eilentscheidungen in dem Sinne, dass viele Fragen auch in einem normalen Verfahren entschieden werden können und die besonderen Voraussetzungen für eine Eilentscheidung eben nicht vom Gericht erkannt zu werden vermögen.
Die Begründung für den Antrag lag offenbar im Bereich Rufschädigung für das Unternehmen und Allergierisiko des anderen Partners, während das Gericht weder (konkrete) Allergiethemen zu erkennen vermochte noch konkrete Umsatzeinbußen oder dergleichen.
Traurig ist es allerdings, dass Personen, die gemeinsam ihrem Beruf nachgehen, solche Fragen nicht selber klären können und zu Gericht tragen, unabhängig vom Ergebnis. Das sollte man nach aller Möglichkeit vermeiden und wenn es denn so sein sollte, dass hier Anwälte eingeschaltet werden, dann müssen diese sich darum bemühen, eine solche Frage ohne den Gang zum Gericht einvernehmlich und dauerhaft zu klären. Ich weiß nicht warum das hier misslungen ist, aber dies wäre mein Ziel in einer solchen Angelegenheit gewesen.
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