Auf diesem Wege darf ich allen Mandanten und anderweitig mit der Kanzlei Verbundenen schöne Karnevalstage wünschen und mitteilen, dass die Kanzlei daher an Weiberfastnacht ab 11:11 Uhr und am Rosenmontag geschlossen ist!
Da es bedauerlicherweise so ist, dass die Dinge im Karneval auch immer schwieriger werden ist es wohl angemessen, insbesondere friedliche Karnevalstage zu wünschen, nachdem mehr und mehr, namentlich in Köln, das massenhafte Erscheinen von am Karneval allenfalls begrenzt interessierten Eventfans zu höchst unschönen Begleiterscheinungen eines ursprünglich ausschließlich auf Fröhlichkeit ausgerichteten Ereignisses führen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die von der Stadt Köln insofern eingeleiteten Maßnahmen insoweit helfen.
Aus Sicht eines Strafverteidigers sei schließlich darauf hingewiesen, dass namentlich Alkoholgenuss Probleme verursachen kann, gerade wenn in Erwägung gezogen wird, Auto zu fahren, sodass in Anbetracht der intensiven Kontrollen der Polizei an den Karnevalstagen dies tunlichst unterlassen werden sollte. Damit: belehrender Zeigefinger aus und Vergnügen an!
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