Es beginnt mir langsam leid zu tun, dass man immer wieder erneut auf gesetzgeberischen Unfug aufmerksam machen muss, der uns schnell in unserem täglichen Leben ereilen kann. Diesmal geht es um das Bilden einer Rettungsgasse (zumeist) auf der Autobahn.
Die wenigsten werden es realisiert haben, es gibt dazu jetzt eine gesetzgeberische Neuregelung im Bereich der Bußgelder. In der Vergangenheit gab es für das Behindern von Rettungsfahrzeugen eine Geldbuße von 20 €. Die ist jetzt auf schlanke 200 € angehoben worden plus Punkte und ein Fahrverbot. Die Geldbuße kann sich noch (weiter) erhöhen, wenn das ganze weitere Folgen hat.
Bei allem Verständnis für die Reaktionen auf als gravierend empfundene Sachverhalte auf unseren Straßen ist es mehr als ärgerlich mit ansehen zu müssen, wie die Reaktionen immer hysterischer werden und nicht mehr ausgewogen sind. Es mag durchaus so sein, dass eine Geldbuße von 20 € für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen nicht (mehr) ausreichend war. Die erfolgte Anhebung allerdings ist im Verhältnis zu anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten jenseits allem, was man hier vernünftigerweise noch als sinnvoll ansehen kann. Es wirft dann auch ein schwieriges Licht auf die Dinge, die da in Zukunft vielleicht noch auf uns zukommen. Ich würde mich nicht wundern, wenn z.B. die ja vermutlich anstehenden Dieselfahrverbote im Bereich der Sanktionierung dann auch zu gesetzgeberischem Irrsinn führen.
Aus anwaltlicher Sicht bleibt einem also neben dem Staunen über den Gesetzgeber nur, Sie, liebe Autofahrer und Autofahrerinnen und womöglich künftige Mandant(inn)en, in dieser Sache auf diese deutlich angehobene Sanktion aufmerksam zu machen und Sie dringend zu bitten, in diesen Rettungsgassenfällen Vorsicht walten zu lassen und aufmerksam zu sein. Sonst wird es heftig !
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