Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts
Ungeachtet des Umstandes, dass ich eine Einzelkanzlei im Rhein-Erft-Kreis betreibe, spielt die Beratung eine große Rolle, und zwar sowohl die an anderer Stelle bereits beschriebene vorsorgliche Beratung wie auch die Beratung zu der richtigen Vorgehensweise im Einzelfall und zu Erfolgsaussichten von Ansprüchen, die Sie beschäftigen und die Sie eventuell geltend machen wollen. Ein wichtiger Punkt in der anwaltlichen Praxis ist dabei immer sehr sorgfältig zu prüfen, wie die Kostenrisiken im Einzelnen zu sehen sind und vor allem wer die Beweislast für bestimmte Sachverhalte hat. In meiner Beratungspraxis spreche ich immer wieder mit Menschen, die sehr genau wissen, was geschehen ist, weil sie selber Teil des Geschehnisses waren.
Der/die Richter(in), der/die später mit dem Sachverhalt konfrontiert wird, war aber nicht dabei und muss daher danach fragen, wer bestimmte Sachverhalte und Geschehnisse zu beweisen hat, wenn die Gegenseite eine Behauptung von Ihnen bestreitet. In einer ganz erheblichen Zahl der Rechtsstreitigkeiten ist diese Frage der Beweislast die entscheidende und es ist manchmal schwer zu verstehen und auch für Anwälte schwer zu vermitteln, dass sich ein von Ihnen als eindeutig wahrgenommenes Ereignis nicht beweisen lässt und Sie nur deshalb verlieren, weil Ihnen dieser Beweis nicht gelingt.
In dieser Schwierigkeit steckt auch die Bedeutung vorsorglicher Beratung, d.h. jedenfalls bei Dingen die Sie voraussehen können, wie etwa ein Immobilienerwerb oder ein Autokauf. Etwa beim Autokauf wird immer wieder von Mandanten darauf abgestellt was der Verkäufer im Verkaufsgespräch alles gesagt hat. Davon will er zumeist später nichts mehr wissen und bestreitet dies. Damit wird er in vielen Fällen dann auch Erfolg haben, weil Sie das Gegenteil nicht beweisen können. Dies soll nur ein Beispiel sein um zu verdeutlichen, dass ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt nicht nur dann sinnvoll ist, wenn ein Bußgeldbescheid, eine Anklageschrift oder eine Klage ins Haus flattert.
Modal Title
Modal content...
Login
Sehr geehrte Besucher und Besucherinnen dieser Website,
Ich habe die Tätigkeit meiner Kanzlei zum Ende des Jahres 2020 in der Weise beendet, dass ich nur noch laufende Mandate zu Ende führe und in Einzelfällen nach zuvor zu treffender Einzelabsprache tätig werde. Daher ist die Seite passwortgeschützt. Ich schalte diese frei, wenn Sie mir eine e-Mail an georg.garbrecht@georggarbrecht.de schicken und mir auch Ihr Anliegen schildern. Wenn es sich um einen geeigneten Fall handelt, übermittle ich das Passwort zur Website und/oder es erfolgt eine Absprache zum Anliegen.
Ich bitte um Verständnis!
Georg Garbrecht
Rechtsanwalt
Dear Clients,
I have closed this website for general traffic(only accessible with Password), as I arrange contacts and meetings exclusively on an individual basis from 2021 on. If you want to get in touch, please mail to georg.garbrecht@georggarbrecht.de and let me know the issue you want to raise. I'm happy to disclose the password for the website on that basis or arrange further steps right away including scheduling meetings or Telcos.
Thanks for your understanding. I look forward to work with you. Stay safe !
Georg Garbrecht
Rechtsanwalt
Durch den Login werden technisch notwendige Cookies gesetzt deren Nutzung Sie durch den Login zustimmen.