Beratung

Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts

Ungeachtet des Umstandes, dass ich eine Einzelkanzlei im Rhein-Erft-Kreis betreibe, spielt die Beratung eine große Rolle, und zwar sowohl die an anderer Stelle bereits beschriebene vorsorgliche Beratung wie auch die Beratung zu der richtigen Vorgehensweise im Einzelfall und zu Erfolgsaussichten von Ansprüchen, die Sie beschäftigen und die Sie eventuell geltend machen wollen. Ein wichtiger Punkt in der anwaltlichen Praxis ist dabei immer sehr sorgfältig zu prüfen, wie die Kostenrisiken im Einzelnen zu sehen sind und vor allem wer die Beweislast für bestimmte Sachverhalte hat. In meiner Beratungspraxis spreche ich immer wieder mit Menschen, die sehr genau wissen, was geschehen ist, weil sie selber Teil des Geschehnisses waren.

Der/die Richter(in), der/die später mit dem Sachverhalt konfrontiert wird, war aber nicht dabei und muss daher danach fragen, wer bestimmte Sachverhalte und Geschehnisse zu beweisen hat, wenn die Gegenseite eine Behauptung von Ihnen bestreitet. In einer ganz erheblichen Zahl der Rechtsstreitigkeiten ist diese Frage der Beweislast die entscheidende und es ist manchmal schwer zu verstehen und auch für Anwälte schwer zu vermitteln, dass sich ein von Ihnen als eindeutig wahrgenommenes Ereignis nicht beweisen lässt und Sie nur deshalb verlieren, weil Ihnen dieser Beweis nicht gelingt.

In dieser Schwierigkeit steckt auch die Bedeutung vorsorglicher Beratung, d.h. jedenfalls bei Dingen die Sie voraussehen können, wie etwa ein Immobilienerwerb oder ein Autokauf. Etwa beim Autokauf wird immer wieder von Mandanten darauf abgestellt was der Verkäufer im Verkaufsgespräch alles gesagt hat. Davon will er zumeist später nichts mehr wissen und bestreitet dies. Damit wird er in vielen Fällen dann auch Erfolg haben, weil Sie das Gegenteil nicht beweisen können. Dies soll nur ein Beispiel sein um zu verdeutlichen, dass ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt nicht nur dann sinnvoll ist, wenn ein Bußgeldbescheid, eine Anklageschrift oder eine Klage ins Haus flattert.